Pflegerecht

 

Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 stellen sich für die Bewertung und Beurteilung der unterschiedlichen Pflegestufen immer wieder neue Rechtsfragen.

 

Häufig kommen die Angehörigen der sog. "älteren Generation" mit dem Pflegerecht in Berührung, doch auch Mandanten mit unfallbedingter Pflegebedürftigkeit sind auf die Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen. Die pflegenden Angehörigen sind ebenso betroffen. Auch ihnen können Ansprüche aus der Pflegeversicherung zustehen.

 

In den vielschichtigen Themenbereichen des Pflegerechts beraten wir Sie gern kompetent und umfassend. Hierzu gehören insbesondere:

 

  • Ansprüche pflegender Angehöriger
  • Einstufung in die Pflegestufen
  • Heimaufsicht
  • Heimversorgung
  • Kurzzeitpflege
  • Pflegeversicherungsrecht
  • Widerspruchs- und Klageverfahren