Arbeitsrecht

 

Ein Schwerpunkt der Kanzlei Carell ist das Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Carell ist seit 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Arbeitsrechts sind wir insbesondere in folgenden Gebieten für Sie tätig:

  1. Kündigungsschutzrecht
  2. Befristungsrecht
  3. Elternzeit
  4. Urlaubsrecht
  5. Teilzeitbeschäftigung
  6. Zeugnisansprüche

 

Das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes (TVöD/TV-Länder/BAT) gehört zu den besonderen Schwerpunkten.

Im kollektiven Arbeitsrecht umfasst das Spektrum:

  1. Betriebsverfassungsrecht (Beratung und Vertretung von Betriebsräten/Durchführung von arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren)
  2. Personalvertretungsrecht (Beratung und Vertretung von Personalräten im Bereich des NPersVG, des LPVG NRW und des BPersVG)

 

Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht sowie Betriebsräte und Personalräte im kollektiven Arbeitsrecht.

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