Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Carell ist seit 2005 Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Mietrecht:
Im Mietrecht vertreten wir Vermieter und Mieter insbesondere in den Bereichen:
- Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen (Gewerberaummietrecht und Wohnraummietrecht)
- Erstellung und Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
- Kündigung des Mietvertrages
- Räumungsklage
- Zahlungsklage
Darüber hinaus umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung die Themen:
- Mängelbeseitigung
- Minderung
- Mieterhöhung
Wohnungseigentumsrecht:
Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer und WEG-Verwalter. Hauptanwendungsfall der gerichtlichen Vertretung stellt die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft dar. Diese Beschlüsse beziehen sich häufig auf folgende Themen:
- Hausgeldabrechnung
- bauliche Änderungen
- Modernisierungsmaßnahmen
- Bestellung oder Abberufung von WEG-Verwaltern